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	<title>Baustellenabsicherung &#187; Bauarbeiten</title>
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	<description>Baustellenabsicherung nach MVAS</description>
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		<title>Vorgaben für Baustellensicherung</title>
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		<comments>http://www.df-baustellenabsicherung.de/vorgaben-fur-baustellensicherung/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 05 May 2010 06:19:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<category><![CDATA[Bauarbeiten]]></category>
		<category><![CDATA[Baustelle]]></category>
		<category><![CDATA[Baustellensicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Einrichtung einer Baustelle]]></category>

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		<description><![CDATA[Baustellensicherungen sind wichtig, damit die Gefährdung von Arbeitern und Verkehrsteilnehmern minimiert werden können. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Jeder Bauherr ist von gesetzlicher Seite her verpflichtet, seine Baustelle ordnungsgemäß einzurichten und so abzusichern, dass niemand dort zu Schaden kommt. Dabei ist es völlig irrelevant, ob der Bauherr eine Privatperson, ein Unternehmen, eine Verein oder Verband oder eine kommunale Einrichtung ist.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Eine Baustelle &#8211; Arbeiten an der Straße oder an einem Wohnhaus &#8211; mussen bei entsprechender behördlicher Stelle angegeben bzw. gemeldet werden. Wie es sich mit den exakten Zuständigkeiten verhält, was bei der Baustellenmeldung berücksichtigt werden muss &#8211; dazu gibt das kommunale Bauamt entsprechende Auskünfte. Dieses findet man in der jeweiligen Gemeinde, in der das Bauvorhaben stattfinden soll bzw. ggf. den entsprechenden Behörden des zuständigen Landratsamtes bzw. Straßenbauamtes.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Gesetzliche Bestimmungen und Vorgaben regeln die <a href="http://www.df-verlag.de/faq/sicherheitskennzeichen-baustellensicherung.html"><strong><span style="text-decoration: underline;">Baustellensicherung</span></strong></a>, die exakt einzuhalten ist. Dadurch wird &#8211; sofern sich alle daran halten &#8211; gewährleistet, dass die Sicherheit an der Baustelle gewährleistet ist, also niemandem etwas passiert. </p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Man denke an eine Grube, die sich an einer Straße befindet. Ist diese nicht ordentlich gesichert, können Fahrzeuge dort hinein fahren bzw. Fußgänger dort hinein stürzen. Ein anderes Beispiel hierfür ist,</p>
<p>dass bei Arbeiten am Dach eines Gebäudes die Gefahr von oben lauert. D.h. hier kann z .B. ein Dachziegel herunter fallen und einen unten laufenden Fußgänger verletzen, wenn die BAustelle nicht abgesperrt ist. Wichtig sind Absperrarbeiten insbesondere auch, wenn der fließende Verkehr betroffen ist. </p>
<p><br class="spacer_" /></p>
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		<title>Baustellensicherung</title>
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		<pubDate>Sun, 25 Apr 2010 18:33:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Baustellensicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Bauarbeiten]]></category>
		<category><![CDATA[Baustellensicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Stadtverwaltung]]></category>

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		<description><![CDATA[Baustellensicherungen tragen zur Sicherheit der Arbeiter und der Verkehrsteilnehmer bei. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1><span style="font-size: xx-small;">Baustellensicherung &#8211; Baustellensicherungen</span></h1>
<h2><strong><span style="font-size: medium;">Gesetzliche Vorschriften für Baustellensicherungen</span></strong></h2>
<p>Egal, ob privat oder öffentlich: jede Baustelle muss ordentlich abgesichert werden. Dies ist in entsprechenden gesetzlichen Vorgaben geregelt und muss von der Abfolge her auch entsprechend eingehalten werden.<span id="more-13"></span></p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>D.h. im Zusammenhang mit der Einrichtung einer Baustelle muss diese entsprechend auch angezeigt werden. Nähere Auskünfte über Formvorgaben, Notwendigkeiten und exakte Zuständigkeiten gibt es bei der Baubehörde der jeweiligen Kommune oder ggf. über das vor die Gemeinde oder Stadt zuständige Landratsamt.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Im Zusammenhang mit der <a href="http://www.df-verlag.de/faq/sicherheitskennzeichen-baustellensicherung.html"><strong><span style="text-decoration: underline;">Baustellensicherung</span></strong></a> gilt es, entsprechende gesetzliche Bestimmungen und Vorgaben einzuhalten. Diese gewährleisten im Regelfall, dass bei ordnungsgemäßer Einhaltung von allen Seiten an dieser Baustelle niemand zu Schaden kommen soll.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Ein mögliches Beispiel in diesem Zusammenhang wäre z.B. der Themenbereich Gruben. Diese müssen beielsweise so abgesichert sein, dass man nicht versehentlich in diese Fallen kann. D.h. wenn die Teerdecke der öffentlichen Straße aufgrund von Arbeiten entfernt werden und der Untergrund ausgebaggert werden muss.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>Hat die Baufirma im Auftrag der Gemeinde bzw. des Straßenbauamtes müssen diese selbst für die Einhaltung der Baustellensicherung Sorge tragen. Wichtig ist auch, dass die Öffentlichkeit so frühzeitig wie möglich über bevorstehende Arbeiten informiert wird. Einerseits im fließenden Verkehr selbst, andererseits über Medien wie das örtliche Amtsblatt.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
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