Oft richten wir eine Arbeitsstelle mit den Verkehrszeichen ein, die wir gerade vor Ort vorhalten; sofern Sie unseres Erachtens irgendwie zu der Einrichtung der Arbeitsstelle passen. Eines der dabei sehr oft falsch verwendeten Verkehrszeichen ist das „Rechts- bzw. Links-Vorbei“- Zeichen.

Verkehrszeichen 222

Wie wir auf dem Foto erkennen, soll nach Wunsch des Absicherers der Verkehrsteilnehmer an dieser Arbeitsstelle „Links-Vorbei“ fahren.


Das Verkehrszeichen wird jedoch von den Verkehrsteilnehmern nicht angenommen und diese nutzen den Weg des geringsten Widerstandes; sie fahren weiterhin auf dem nach ihrer Meinung freien Fahrstreifen, da ihnen keine weitere Verkehrseinrichtung etwas Gegenteiliges vorgibt.


Dabei beschreibt das Verkehrszeichen 222 ein Ausführungsgebot, das heißt hier muss zwangsläufig auf der angezeigten Seite, an dem Hindernis vorbeigefahren werden.


Bei der Verwendung muss unbedingt beachtet werden, dass nach der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO, zwischen dem Verkehrszeichen und dem Verkehr, an den es sich wendet, kein Gegenverkehr vorhanden ist. Diese Vorgabe ist bei der dargestellten Verkehrssicherung nicht beachtet worden.


Kann an einer Arbeitsstelle rechts und links vorbeigefahren werden, ist es ratsam Leitbaken zu verwenden, deren rot-weiße Streifen nach beiden Seiten abfallen. Bei der dargestellten Baustelle kürzerer Dauer sind die Leitkegel von der Spitze schräg anzuordnen.


Handbücher zur Baustellenabsicherung