Bei der Absicherung einer Arbeitsstelle auf einem Gehweg müssen zwei Dinge getrennt betrachtet werden. Zum einen muss sichergestellt werden, dass Personen nicht in vorhandene Baugruben stürzen können, zum anderen ist die Arbeitsstelle gemäß der StVO bzw. den RSA abzusichern.

Gehweg-Absicherung

Die zuständige Verkehrsbehörde kann keine Absicherungsmaßnahmen vorsehen oder anordnen, da diese meist keine Verkehrszeichen darstellen. Für die Absturzsicherung an einer Arbeitsstelle ist entweder der Bauherr selbst, beziehungsweise die ausführende Firma verantwortlich. Sie müssen die Mittel auswählen, um Personen vor Schaden zu bewahren.


Im vorliegenden Fall sollen die Fußgänger mittels Bauzäunen am Absturz in die Baugrube gehindert werden. An dieser Vorgehensweise ist grundsätzlich nichts auszusetzen, jedoch wird wahrscheinlich aufgrund fehlendem Material auf Bewehrungsmatten zurückgegriffen, die entlang der Arbeitsstelle aufgestellt werden. Abgesehen von der nicht nachgewiesenen Standsicherheit besteht auch ein erhöhtes Verletzungsrisiko an freistehenden Eisenstäben. So sollte eine Absturzsicherung nicht aussehen.


Getrennt von der Absturzsicherung ist die Kennzeichnung der Arbeitsstelle gemäß StVO zu betrachten. Hierbei kommen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen zum Einsatz, die von den Verkehrsbehörden zur Abtrennung der Arbeitsstelle zum öffentlichen Verkehrsraum angeordnet werden. Im vorliegenden Fall ist durch Warnbänder und durch ein Verkehrszeichen ein Versuch gestartet, die Aufbruchstelle zu markieren. Dies entspricht jedoch nicht dem geltenden Recht.


Zum Einsatz kommen müssen: Absperrschranken und Warnleuchten. Da eine ausreichende Breite des Gehweges verbleibt, kann auf zusätzliche Verkehrszeichen verzichtet werden. Jedoch muss die Baustelle allseits umschlossen mit Absperrschranken in einem Meter Höhe gekennzeichnet werden. Zusätzlich muss für sehbehinderte, beziehungsweise blinde Menschen eine Tastleiste vorgesehen werden. Gleichzeitig ist die Arbeitsstelle bei nicht ausreichender Umgebungsbeleuchtung, mit gelben Warnleuchten auszustatten.


Nachschlagewerke zur Absicherung von Gefahr- und Arbeitsstellen

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