Baustellenabsicherung – Baustelleneinrichtung – Baustellensicherung

Baustellenabsicherung – Verpflichtend bei Straßenarbeiten und Baustelleneinrichtung

Baustellen an Straßen müssen sein: Straßenausbesserungs-Arbeiten, Straßenausbau bzw. Neubau-Maßnahmen. Möglichkeiten gibt es zahlreiche, die ein Grund dafür sein können, damit eine Baustellenabsicherung durchgeführt werden muss. Ziel ist es, dass die Arbeiter dort gesichert bzw. geschützt ihrer Arbeit nachgehen können. Darüber hinaus soll auch der fließende Verkehr sicher um die verschiedenen Baumaßnahmen geleitet werden.

Im Zusammenhang mit der Baustellenabsicherung werden Themenbereiche wie die Sicherheitskennzeichnung, MVAS oder Verkehrzeichenpläne angeschnitten bzw. geregelt.

Gerade Verkehrsthemen sind i.V.m. der Straßenverkehrsordnung gesetzlich geregelt. Die Verkehrsgesetzgebung basieren dabei auf spezielle Planfestschreibungen und Regeln. Diese sind Basis der Straßenverkehrsordnung.


Beispielsweise die Beschilderung bzw. Straßenmarkierungen müssen – so vom Straßenverkehrsamt vorgegeben – verpflichtend detailliert beschrieben bzw. festgelegt werden. Dieser Plan muss detailliert und aktuell sein. Bei möglichen Unfällen könnte sonst auf die öffentliche Stelle eine entsprechende Haftung zukommen.


Die entscheidenden Fragen rund um die Baustellensicherung werden wir versuchen, in unseren Publikationen zu beantworten bzw. aufzuklären. Sollten hier konkrete Fragen auftreten, kontaktieren sie gerne unsere Mitarbeiter .


Wichtig ist für die Betroffenen Arbeitskräfte an Baustellen, dass die entsprechenden Stellen ordnungsgemäß beschildert und abgesichert werden. Mittels frühzeitiger Ankündigungen und entsprechender Maßahmen soll erreicht werden, dass kein Verkehrschaos, sondern ein gesicherter Verkehrsfluss möglich ist. Baumaßnahmen sind entsprechend anzumelden, damit sich die Öffentlichkeit darauf einstellen kann.


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