Jeder Bauherr ist von gesetzlicher Seite her verpflichtet, seine Baustelle ordnungsgemäß einzurichten und so abzusichern, dass niemand dort zu Schaden kommt. Dabei ist es völlig irrelevant, ob der Bauherr eine Privatperson, ein Unternehmen, eine Verein oder Verband oder eine kommunale Einrichtung ist.


Eine Baustelle – Arbeiten an der Straße oder an einem Wohnhaus – mussen bei entsprechender behördlicher Stelle angegeben bzw. gemeldet werden. Wie es sich mit den exakten Zuständigkeiten verhält, was bei der Baustellenmeldung berücksichtigt werden muss – dazu gibt das kommunale Bauamt entsprechende Auskünfte. Dieses findet man in der jeweiligen Gemeinde, in der das Bauvorhaben stattfinden soll bzw. ggf. den entsprechenden Behörden des zuständigen Landratsamtes bzw. Straßenbauamtes.


Gesetzliche Bestimmungen und Vorgaben regeln die Baustellensicherung, die exakt einzuhalten ist. Dadurch wird – sofern sich alle daran halten – gewährleistet, dass die Sicherheit an der Baustelle gewährleistet ist, also niemandem etwas passiert. 


Man denke an eine Grube, die sich an einer Straße befindet. Ist diese nicht ordentlich gesichert, können Fahrzeuge dort hinein fahren bzw. Fußgänger dort hinein stürzen. Ein anderes Beispiel hierfür ist,

dass bei Arbeiten am Dach eines Gebäudes die Gefahr von oben lauert. D.h. hier kann z .B. ein Dachziegel herunter fallen und einen unten laufenden Fußgänger verletzen, wenn die BAustelle nicht abgesperrt ist. Wichtig sind Absperrarbeiten insbesondere auch, wenn der fließende Verkehr betroffen ist.